Informationen zum Anmelden


  1. Anmelden mit dem Thüringer Servicekonto
  2. Anmeldung und Antragstellung für juristische Personen
  3. Anmeldung und Antragstellung für natürliche Personen
  4. Mitgliederverwaltung
  5. FAQs

1. Anmelden mit dem Thüringer Servicekonto (TSK)

Das Thüringer Servicekonto ist ein kostenfreier Authentifizierungsdienst für digitale Verwaltungsverfahren und wurde an PORTIA angeschlossen, um die Identität der im Portal handelnden Personen zu prüfen. 

Das Thüringer Servicekonto unterscheidet 2 Stufen, die eine unterschiedliche Sicherheit bieten, die Vertrauensstufen.

Wenn Sie sich im Portal anmelden und darin einen Antrag anlegen, Daten bearbeiten oder Anlagen hochladen möchten, müssen Sie sich im Thüringer Servicekonto (servicekonto.thueringen.de) registrieren. Hierfür reicht eine „niedrige Vertrauensstufe“ für Sie, Ihre Berater, Ihre Mitarbeiter:innen usw. aus. Diese erreichen Sie, indem Sie ein Benutzerkonto und die hierfür erforderlichen persönlichen Daten anlegen. Das Benutzerkonto benötigt somit nur einen Benutzernamen und Passwort.

Um einen Antrag über PORTIA einreichen zu können, muss sich mindestens eine Person für das Unternehmen, den Betrieb, die Kommune usw. im Thüringer Servicekonto mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID), einer eID-Karte oder einem elektronischen Aufenthaltstitel registrieren. Der Reisepass kann diese Funktion nicht erfüllen.

Die Person können also Sie selbst sein, wenn Sie als natürliche Person im Portal einen Antrag stellen wollen. Oder, falls für eine juristische Person, für eine GbR, eine Kommune etc. der Antrag gestellt werden soll, muss eine vertretungsberechtigte Person, z. B. als Geschäftsführer:in handeln. Mit der eID-Funktion wird die sogenannte „hohe Vertrauensstufe“ im Thüringer Servicekonto erreicht. Dies ermöglicht Ihnen den sicheren Nachweis Ihrer Identität und schützt Sie vor dem Missbrauch Ihrer Daten.

Wie Sie bei der Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion sowie der Registrierung im Thüringer Servicekonto vorgehen, erklären wir ausführlich auf dieser Seite. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in den unten verlinkten Informationsmaterialien und Erklär-Videos. Häufig gestellte Fragen sind in den FAQs aufgelistet.

Um die Online-Ausweisfunktion erfolgreich nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen eine E-Mail-Adresse besitzen, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises muss aktiviert sein, Ihre selbst gewählte sechsstellige PIN ist Ihnen bekannt. Diese PIN müssen Sie bei jeder Online-Authentisierung zur Freigabe der Datenübermittlung eingeben.
  • Die AusweisApp2 muss auf Ihrem Computer, Tablet oder einem NFC-fähigen Smartphone installiert sein. NFC steht für Near Field Communication (Nahfeldkommunikation) und wird z.B. auch für die Bezahlfunktion im Supermarkt verwendet. Die App steht zum Download auf Smartphone, Computer oder Tablet unter www.ausweisapp.bund.de/download sowie den jeweiligen AppStores zur Verfügung.
  • Um sich online identifizieren zu können, müssen Sie Ihre Ausweiskarte mit einem geeigneten, NFC-fähigen Smartphone oder einem passenden USB-Kartenleser auslesen. Kartenlesegeräte für den Personalausweis können Sie im Handel erwerben.
  • Von der AusweisApp2 unterstützte Kartenlesegeräte finden Sie unter: www.ausweisapp.bund.de/kompatible-kartenleser

Woher weiß ich, ob die Online-Ausweisfunktion meines Ausweises aktiviert ist? Es gibt folgende Möglichkeiten, dies herauszufinden:

  1. Ihr Ausweis wurde nach Juli 2017 ausgestellt. In diesem Fall ist die Online-Ausweisfunktion auch bei Personalausweis automatisch aktiviert.
  2. Sie nutzen die Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ in der AusweisApp2 indem Sie die Daten Ihres Ausweises auslesen. Im Falle einer bestehenden Aktivierung der Funktion bekommen Sie ein positives Prüfergebnis mit einem grünen Haken bei „Online-Ausweisfunktion aktiviert“.
  3. Sie lassen im für Sie zuständigen Bürgeramt überprüfen, ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises aktiviert ist.

Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion aktivieren?
Sie haben zwei Möglichkeiten, diese aktivieren zu lassen:

  1. Sie nutzen den Online-Service zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion. Diesen Service finden Sie unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Hier können Sie den PIN-Rücksetzbrief kostenlos bestellen. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause.
  2. Sie lassen die Online-Ausweisfunktion im für Sie zuständigen Bürgeramt aktivieren. Weiterführende Informationen sind auf den angegebenen Internetseiten zu finden. Die Regelungen sind gleichlautend auch für den elektronischen Aufenthaltstitel anwendbar.

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2. Anmeldung und Antragstellung für juristische Personen

Vertretungsberechtigte einer juristischen Person müssen sich zuerst als natürliche Person im Thüringer Servicekonto mit der Online-Ausweisfunktion eID registrieren. Daraufhin erweist es sich als erforderlich für die Antragstellung zusätzlich auch ein Organisationskonto in PORTIA anzulegen. Dazu gehen Sie zunächst auf den Anmeldebereich von PORTIA („Anmelden“ rechts oben) und wählen den Button „Anmelden mit Servicekonto“ aus.

Anmeldebereich in PORTIA

Dialogfeld 1: Anmeldebereich

 

Nun meldet sich der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin im Thüringer Servicekonto mit der eID an. Nach Ihrer Zustimmung, dass Ihre Daten für PORTIA verwendet werden dürfen, werden Sie automatisch zu PORTIA zurückgeleitet und es erscheint das hier abgebildete Dialogfenster 2.

Willkommensbildschirm nach der Anmeldung mit dem Servicekonto

Dialogfenster 2: Auswahlmöglichkeiten nach Authentifizierung im Thüringer Servicekonto

 

Für das Erstellen einer Organisation wählen Sie das Feld „Organisation erstellen“ aus.

Nachdem Sie auf „Organisation erstellen“ geklickt haben, erfolgt im nächsten Schritt die Abfrage der Betriebsnummer (BNR) und ZID-PIN für die Verifizierung des Betriebs (siehe hierzu das Dialogfenster 3). Das ist aber nur notwendig, wenn Sie eine flächenbezogene Antragstellung im Portal vornehmen möchten. Wenn Sie diese nicht benötigen, können Sie auch ohne Betriebsnummer weiter verfahren.

Verifizierung mittels BNR und PIN

Dialogfenster 3: Verifizierung des Betriebs mittels BNR und PIN

 

In der Folge können Daten zur Organisation ergänzt werden. In der Mitgliederverwaltung haben Sie die Möglichkeit z.B.  Mitarbeiter:innen oder Berater:innen durch eine Einladung per E-Mail der Organisation hinzufügen und ihnen Rollen zuzuweisen. Es können die Rollen Lesende:r Mitarbeiter:in, Bearbeiter:in, Bevollmächtigte:r oder Antragsteller:in vergeben werden (s. Abschnitt „Mitgliederverwaltung“). Eingeladene authentifizieren sich im Thüringer Servicekonto (Lesende oder Bearbeitende mit Benutzername und Passwort, Bevollmächtigte oder Antragsteller:in mit Online-Ausweisfunktion) und treten der Organisation in PORTIA einmalig über das Feld „Einladung annehmen“ im Dialogfenster 4 bei.

Um als Bevollmächtigte:r oder Antragsteller:in Anträge einreichen zu können, ist es wichtig, dass Sie in Ihrer Rolle als Mitglied einer juristischen Person im Organisationskonto angemeldet sind. Bei jedem Einloggen, bei dem Sie vorhaben, einen Antrag einzureichen, müssen Sie zwei Schritte durchlaufen:

  1. die Anmeldung im Thüringer Servicekonto mit dem eID-Nachweis UND
  2. die Anmeldung oder die Auswahl Ihres Unternehmens im Organisationskonto.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie Anträge nicht als natürliche Person, sondern ordnungsgemäß als vertretungsberechtigt für die juristische Person einreichen.

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3. Anmeldung und Antragstellung für natürliche Personen:

Möchten Sie einen Antrag als natürliche Person stellen, müssen Sie kein Organisationskonto anlegen.

Wenn Sie in PORTIA einen Antrag anlegen, Daten bearbeiten oder Anlagen hochladen wollen, reicht eine Anmeldung im Thüringer Servicekonto mit Ihrem Benutzerkonto und Passwort aus. Wenn Sie jedoch auch einen Antrag einreichen wollen, melden Sie sich im Thüringer Servicekonto mit der Onlineausweisfunktion an. Anschließend erscheint das Dialogfenster 4.

Willkommensbildschirm nach der Anmeldung mit dem Servicekonto

Dialogfenster 4: Auswahlmöglichkeiten nach Authentifizierung im Thüringer Servicekonto

 

Sie fahren fort mit Klick auf das Feld „weiter als natürliche Person“. Im nächsten Schritt erfolgt die Abfrage der Betriebsnummer (BNR) und ZID-PIN für die Verifizierung des Betriebs (siehe Dialogfenster 5). Dies ist notwendig, wenn Sie eine flächenbezogene Antragstellung im Portal vornehmen möchten. Wenn Sie diese nicht benötigen, können Sie auch ohne Betriebsnummer weiter verfahren.

Verifizierung mittels BNR und PIN

Dialogfenster 5: Verifizierung des Betriebs mittels BNR und PIN

 

Als natürliche Person können Sie z.B.  Mitarbeiter:innen oder Berater:innen unter anderem zur Antragstellung berechtigen. Dazu generieren Sie in der Mitgliederverwaltung Ihres Kontos eine Einladung und weisen eine entsprechende Rolle zu. Es können die Rollen Lesende:r Mitarbeiter:in, Bearbeiter:in, Bevollmächtigte:r oder Antragsteller:in vergeben werden (s. Abschnitt „Mitgliederverwaltung“). Eingeladene authentifizieren sich im Thüringer Servicekonto (Lesende oder Bearbeitende mit Benutzername und Passwort, Bevollmächtigte oder Antragsteller:in mit Online-Ausweisfunktion) und treten dem Konto in PORTIA einmalig über das Feld „Einladung annehmen“ im Dialogfenster 4 bei.

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4. Mitgliederverwaltung

In der Mitgliederverwaltung können Sie als natürliche oder juristische Person z.B. Mitarbeiter:innen oder Berater:innen zu Ihrem persönlichen bzw. Organisationskonto hinzufügen. Für die Generierung einer Einladung geben Sie eine E-Mail-Adresse für die hinzuzufügende Person ein und legen eine Rolle, die der/die Mitarbeitende erhält, fest. Folgende Rollen können dabei vergeben werden:

Lesende:r Mitarbeiter:in: Mit dieser Rolle dürfen Daten und Informationen gelesen werden.

Bearbeiter:in: Mit dieser Rolle können Anträge oder Datenfelder erfasst oder geändert werden. Das Löschen von bestimmten Datenfeldern ist ebenfalls möglich.

Bevollmächtigte:r: Diese Rolle schließt alle Berechtigungen der Rolle Bearbeiter:in ein. Ausschließlich über die Authentifizierung mit hoher Vertrauensstufe (eID) ist zusätzlich auch ein Einreichen und Zurückziehen von Anträgen und zugehörigen Dokumenten, sowie ein Nachreichen von zu einem Antrag gehörenden Dokumenten möglich.

Antragsteller:in: Diese Rolle schließt alle Berechtigungen der Rolle Bearbeiter:in ein und berechtigt in der niedrigen Vertrauensstufe zusätzlich zum:

  • Einladen und Verwalten von Mitgliedern,
  • zur Rollenverwaltung (außer der Rollenzuweisung Antragsteller),
  • zur Validierung der BNR und
  • zum Bearbeiten der Organisationsdaten.

Ausschließlich über die Authentifizierung mit hoher Vertrauensstufe (eID) ist zusätzlich (neben den oben erwähnten Antragsfunktionalitäten) das Erstellen einer Organisation und das Zuweisen der Rolle Antragsteller:in an ein Organisationsmitglied möglich. Die Rolle Antragsteller:in oder Bevollmächtigte:r wird somit zwingend benötigt, wenn Sie einen Antrag oder zugehörige Dokumente ein- bzw. nachreichen oder zurückziehen möchten.

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5. FAQ

https://www.ausweisapp.bund.de/faq

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/service/faq/faq-node.html

https://servicekonto.thueringen.de/serviceaccount/faq.html


Frage: Mit welchen Dokumenten kann ich mich im Thüringer Servicekonto mit einer hohen Vertrauensstufe registrieren?

Antwort: derzeit gibt es drei Möglichkeiten, wie sich ein Bürger am Thüringer Servicekonto mit einem hohen Vertrauensniveau registrieren kann:

  • deutscher Personalausweis mit eID-Funktionalität
  • elektronischer Aufenthaltstitel mit eID Funktionalität
  • eID-Karte Deutschland (entsprechend dem eID-Karte-Gesetz)

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Thüringer Servicekonto

https://servicekonto.thueringen.de/serviceaccount/

Logo des Thüringer Servicekontos

Quelle: https://finanzen.thueringen.de/


AusweisApp2

https://www.ausweisapp.bund.de/download

Logo der AusweisApp2

Quelle: https://www.personalausweisportal.de/


Weitere Informationen und Eklärvideos vom TLLLR

https://tlllr.thueringen.de/wir/aktuelles/import-mi/detailseite/kulap-2022-ueber-portia

Logo des TLLLR

Quelle: https://tlllr.thueringen.de/