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Flächenregister: KULAP-Nachweisführung 2024

Flächenregister: Vereinfachung der KULAP-Nachweisführung

Im Jahr 2024 wird die gemäß Anlage 2 (Förderkatalog) des KULAP2022 für die betreffenden Maßnahmen bestehende Pflicht zur Dokumentation von Art und Datum der auf den Verpflichtungsflächen vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen durch Eintragung ausschließlich im Flächenregister und Freigabe für die Bewilligungsbehörde für das Jahr 2024 ergänzt.

Es bleibt den an den betreffenden KULAP-Maßnahmen Teilnehmenden anheimgestellt, im Kontrollfall für die Dokumentation von Art und Datum der auf den Verpflichtungsflächen vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen folgende Optionen zu nutzen:

  1. Einen elektronischen Auszug aus einem gängigen elektronischen Schlagkarteiprogramm erzeugen und in PORTIA einreichen
  2. Während der Saison das Flächenregister in PORTIA führen, einen elektronischen Ausdruck erstellen und einreichen
  3. Nutzen der Importschnittstelle zur Befüllung des Flächenregisters aus einem Schlagkarteiprogramm und Einreichung wie unter Punkt 2

Dabei ist immer zu gewährleisten, dass die Mindestangaben zur Dokumentation der Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den Verpflichtungsflächen gemäß Anlage 12 der Förderrichtlinie KULAP2022 erfasst werden und auf dem eingereichten Nachweis nachvollziehbar enthalten sind.