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Informationen zum Flächenregister und zur KULAP Nachweisführung 2025

 

Das Flächenregister stellt ein Dienstleistungsangebot des Freistaates Thüringen dar, das freiwillig genutzt werden kann.

In der zentralen Anwendung, können pflanzenbauliche Daten gesammelt und weitergeleitet werden. Der komplette Anbau und die Bewirtschaftungsmaßnahmen können hinterlegt, sowie die eingegebenen Daten im Portal nachgenutzt werden. Ebenfalls kann das Flächenregister u.a. kostenfrei für die persönliche Dokumentation der Bewirtschaftung genutzt werden.

Die Pflicht zur Dokumentation von Art und Datum, der auf den Verpflichtungsflächen vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen im Flächenregister, gemäß Anlage 2 der KULAP-Förderrichtlinie, wurde ausgesetzt.

Es bleibt den an den betreffenden KULAP-Maßnahmen Teilnehmenden somit anheimgestellt, im Kontrollfall für die Dokumentation von Art und Datum der auf den Verpflichtungsflächen vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen folgende Optionen zu nutzen:

  1. Einen elektronischen Auszug aus einer Schlagkartei erzeugen und in PORTIA einreichen.
  2. Während der Saison das Flächenregister in PORTIA führen, einen elektronischen Ausdruck erstellen und in PORTIA einreichen.
  3. Nutzen der Importschnittstelle zur Befüllung des Flächenregisters aus einem Schlagkarteiprogramm und Einreichung wie unter Punkt 2.

Die Antragsteller können den elektronischen Auszug aus einem Programm ihrer Wahl generieren und diesen als PDF oder als Foto in PORTIA elektronisch einreichen (zugelassene Bildformate sind: .bmp, .jpeg und .gif).

Somit sind nunmehr auch PDF zugelassen, die aus händisch erstellten Schlagkarteien erzeugt werden.

Bei der Einstellung ist immer zu gewährleisten, dass die Mindestangaben zur Dokumentation der Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den Verpflichtungsflächen, gemäß Anlage 12 der Förderrichtlinie KULAP2022, erfasst werden und auf dem eingereichten Nachweis nachvollziehbar enthalten sind.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Hotline im Rahmen unserer Servicezeiten unter + 49 361 574013-333 zur Verfügung.

Servicezeiten:  Mo-Do 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr, Fr 08:00 – 13:00 Uhr