Flächenregister: Vereinfachung der KULAP-Nachweisführung
Im Jahr 2024 wird die gemäß Anlage 2 (Förderkatalog) des KULAP2022 für die betreffenden Maßnahmen bestehende Pflicht zur Dokumentation von Art und Datum der auf den Verpflichtungsflächen vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen durch Eintragung ausschließlich im Flächenregister und Freigabe für die Bewilligungsbehörde für das Jahr 2024 ergänzt.
Es bleibt den an den betreffenden KULAP-Maßnahmen Teilnehmenden anheimgestellt, im Kontrollfall für die Dokumentation von Art und Datum der auf den Verpflichtungsflächen vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen folgende Optionen zu nutzen:
Dabei ist immer zu gewährleisten, dass die Mindestangaben zur Dokumentation der Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den Verpflichtungsflächen gemäß Anlage 12 der Förderrichtlinie KULAP2022 erfasst werden und auf dem eingereichten Nachweis nachvollziehbar enthalten sind.